Preise & Tage
CHF 400.- Für einen Morgen im Quartal inkl. Mittagessen.
Montag oder Freitag von 09.00-13.30 Uhr
CHF 360.- Für einen Morgen im Quartal
Montag oder Freitag von 09.00-11.30 Uhr
CHF 795.- Für zwei Morgen im Quartal inkl. Mittagessen.
Montag & Freitag von 09.00-13.30 Uhr
CHF 40.- einmalige Administrationsgebühren
Abrechnung
1. Quartal: Februar bis April
2. Quartal: Mai bis Juli
3. Quartal: August bis Oktober
4. Quartal: November bis Januar
AGBs
Eintritte:
Eintritte sind jederzeit möglich, sofern die Gruppe noch nicht ausgebucht ist.
Anmeldungen:
Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt und von mir bestätigt. Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Spielgruppenjahr. Diese ist verbindlich, so wird im Falle eines Nichterscheinens eine Umtriebs Entschädigung von CHF 100.00 Fr. verrechnen.
Bei einer Erstanmeldung ist eine Administrationsgebühr von 40.00 Fr. einmalig zu bezahlen und wird auf der ersten Quartalsrechnung mitgerechnet.
Bei Nichterscheinen zum Schnuppern wird Neu eine Gebühr von 100.00 Fr. Entschädigung erhoben.
Gruppengrössen:
Die Gruppen bestehen aus mindestens 5 bis maximal 10 Kindern. Kann anfangs Schuljahr keine Gruppe von mindestens 5 Kindern gebildet werden, liegt es in der Entscheidung der Spielgruppenleiterin, ob die Gruppe trotzdem startet oder nicht.
Altersgruppe:
Ab ca. 2 Jahren bis Kindergarten-Eintritt.
Kündigung:
Der Austritt aus der Spielgruppe erfolgt schriftlich und mit zweimonatiger Kündigungsfrist aufs neue Quartal. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist, so ist der anteilige Betrag bis zu dessen Ablauf noch zu bezahlen.
Zahlungsfristen:
Der Quartalsbeitrag ist jeweils zwei Wochen vor dem neuen Quartal zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann eine Mahngebühr von CHF 50.- erhoben werden. Bei Nichtbezahlen kann das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen werden und weitere Schritte folgen.
Ferien:
Die Ferien richten sich nach der Gemeinde Bubikon, sowie den Ferien der Schule Bubikon. Während dieser Zeit findet keine Spielgruppe statt.
Versicherung:
Unfall und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Kinder sind nicht über die Spielgruppe Bibeli-Nest versichert.
Haftungsausschluss:
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Für Unfälle, die während der Spielgruppenzeit passieren, haftet die Spielgruppe nicht. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern.
Fotos:
Während des Spielgruppenjahres mache ich Fotos. Ich benutze diese mit Einverständnis der Eltern für die sozialen Medien der Spielgruppe. Dies wird auch auf der Anmeldung von den Eltern unterschrieben.
Abmeldungen:
Wenn ihr Kind krank ist, darf es zuhause bleiben und sich erholen. Melden Sie ihr Kind bitte bis spätestens 08.30 Uhr per WhatsApp oder telefonisch ab. Auch bei sonstigen Ausfällen ist eine Abmeldung zwingend erforderlich.
Ausfall der Spielgruppenleiterin:
Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppeleiterin kann die Spielgruppe ersatzlos gestrichen werden. Sollte die Spielgruppeleiterin über einen Zeitraum von mehr als 2 Monate ausfallen, wird einen Monat zurückerstattet.
Medizinische Betreuung / pflegerische Massnahmen:
Das Wohl der Kinder ist mir wichtig. Trotzdem kann es mal eine Schramme geben. Ich habe eine Erste-Hilfe-Apotheke. Falls Sie etwas anderes wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Stefanie Sprecher, die Leiterin der Spielgruppe ist zudem zu informieren, sofern es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Ich benachrichtige unverzüglich den/die Sorgeberechtigten, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleiterin berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Die Spielgruppenleiterin ist zur Verrichtung von nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, nämlich zu wickeln und Hilfe beim Toilettengang.
Schweigepflicht:
Die Spielgruppe und deren Personal ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.
Bubikon 07.02.2022